Die Basics Teil 3
Ursprünglich sollte dieser Text einen Überblick geben über die internationalen Abkommen und Menschenrechtskonventionen, die für Prostitution relevant sind. Aber um das Verhältnis von Menschenrechten und Prostitution zu verstehen, braucht es keine seitenlangen Abhandlungen. Denn es gibt da diesen einen Satz: Ein einzelner, kurzer Satz, der das exakte Gegenteil von Prostitution beschreibt. Und der reicht aus. Er beschreibt das Gegenteil davon, wenn einem nachts im Winter der Zuhälter die Jacke abnimmt. Davon, sich im Anschluss für 40€ gegen eine vereiste Mauer ficken zu lassen, um Essen auf den Tisch zu bekommen. Im Wissen, dass von diesen 40€ keine 40€ für Essen übrig bleiben. Das Gegenteil davon, von der Gnade des “Bordellbetreibenden” abhängig zu sein für jede Mahlzeit, jeden Arztbesuch. Weil man die Landessprache nicht spricht, die Gesetzeslage nicht kennt – womöglich nicht mal weiß, wo genau man sich befindet. Die Kunden scheinen es komischerweise nicht zu hinterfragen, wenn die “Sexarbeiterin” sie kaum versteht oder nur auf Englisch kommuniziert. Wenn sich Zuhälter “ihre” Frauen nehmen, wann immer sie Lust dazu haben, wird das im Milieu meist nicht …
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