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Sachgutbenutzung versus Dienstleistung – oder: warum Prostitution keine Dienstleistung wie jede andere ist

Autorin: Saskia Nimierski // Der Begriff „Dienstleistung“ in Bezug auf die Prostitution wird nicht nur in den Medien, sondern auch auf der offiziellen Homepage des österreichischen Frauenministeriums verwendet, so, als ob Prostitution ein selbstverständlicher Dienstleistungsberuf wäre. Wie z. Bsp. der einer Friseurin, Masseurin oder Fußpflegerin. Wenn man die Abgründe, die bei der Prostitution zum Alltag gehören gesehen hat, ist diese „Beschönigungsrhetorik“ schwer zu ertragen! Man versucht etwas durch- bzw. umzusetzen, was man sich gleichzeitig nicht auszusprechen wagt. Würde man es benennen, könnte es niemand mehr mit seinem Gewissen vereinbaren dieses teils sehr abgründige Terrain der Prostitution als „Joboption“ und als neuen „Dienstleistungssektor“ in Erwägung zu ziehen. Weder aus menschenrechtlichen, noch aus formal-arbeitsrechtlichen Gründen.   Warum handelt es sich bei der Prostitution um keine Dienstleistung? Weil per Definition eine Dienstleistung „nicht körperlich ist und nicht angefasst werden kann“. (siehe u.a.: BWL-Lehrbuch HAK 1) Ein Sachgut ist hingegen „körperlich und kann benutzt und angefasst werden.“ Die Prostituierte, die vom Freier aktiv penetriert und angefasst wird, bietet somit keine Dienstleistung, sondern wird von den Gesetzen des freien Marktes …

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