Das neue Prostituiertenschutzgesetz und seine Umsetzung im Land Sachsen
Autorin: Susan // Da in diesen Tagen eine Anhörung im Landtag zu Dresden bezüglich des neuen Gesetzes stattfindet, fühle ich mich bemüßigt, einmal etwas zu schreiben. Ich selbst arbeite in diversen Bundesländern, unter anderem gern und oft in Sachsen (Chemnitz, Plauen, Leipzig) und Nordrhein- Westfalen (Köln, Bonn). Mein aktueller Text bezieht sich auf das Land Sachsen. Die pünktliche Umsetzung hat das Land längst verschlafen, ähnlich wie die Bundesländer Thüringen und Sachsen- Anhalt weiß man scheinbar nicht so recht, wohin mit diesem Thema und der Verantwortung. Klar ist nur eines: die Anmeldegebühr für ihre eigene, größtenteils kritisch gesehene und unwillkommene Registrierung müssen die Prostituierten natürlich selbst tragen. Nicht genug, dass der Staat mit Steuern jeglicher couleur schon gut an uns verdient, nein, Prostituierte sollen für ihren eigenen Schutz auch zahlen. Ähnlich wie in einem Laufhaus, wenn der Freier dich würgt und du den Notknopf drückst, damit ein breitschultriger Security dich aus deiner lebensgefährlichen Lage befreit. Nicht, dass das umsonst wäre. Keineswegs. Für diese Lebensrettung sind Gebühren fällig.
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