Unaufgeforderte Stellungnahme zum Antrag der CDU/CSU Fraktion, Drucksache 20/10384,„Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“
Autorin: Pani K. // Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, als Betroffene von Prostitution begrüße ich den Antrag der Fraktion der CDU/CSU und möchte die Möglichkeit nutzen, dazu Stellung zu nehmen. Wie Sie wissen, ist Prostitution seit 2002 in Deutschland legal und wird wie eine körpernahe Dienstleistung behandelt. Diese Gesetzgebung beruht auf der Annahme, dass eine gültige Einwilligung in sexuelle Handlungen auch innerhalb von Prostitution prinzipiell möglich sei. Ich möchte hier aufzeigen, weshalb diese Annahme nicht zutrifft und welche Folgen sie für Prostituierte hat. 1. Rechtliche Lage Die Einwilligung in sexuelle Handlungen muss aus eigenem Antrieb, ohne Einfluss von Außen erfolgen. Sie muss vor der sexuellen Handlung persönlich und ausdrücklich mitgeteilt und zur Kenntnis genommen werden. Die erteilte Einwilligung muss während der gesamten sexueller Handlung fortbestehen und ist jederzeit frei widerruflich. Sind bei Widerruf negative Folgen zu befürchten oder zu erwarten, besteht keine Einwilligung. Sie kann sowohl spezifisch als auch bedingt sein und kann nicht nachträglich erteilt werden. [1]Einvernehmen heißt also: alle Beteiligten wollen das Gleiche und haben ihre gültige Einwilligung mitgeteilt. Das ist weder …
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